Finanzierung der Ausbildung
zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in in Verhaltenstherapie (Approbation)
Für die theoretische Ausbildung sowie die Organisation der Ausbildungsstruktur fallen Gebühren an. Diese werden in der Regel monatlich per Lastschriftverfahren vom Konto der Auszubildenden abgebucht.
Vergütung der praktischen Tätigkeiten (PT1 und PT2)
Die Vergütung der praktischen Tätigkeiten PT1 und PT2 werden von den Auszubildenden individuell mit den jeweiligen Kooperations- oder Praktikumsstellen vereinbart.
Gemäß dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (gültig seit 01.09.2020) soll das PT1 mit mindestens 1.000 € monatlich vergütet werden.
Vergütung in der Institutsambulanz
Gegen Ende der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden in der Institutsambulanz der OAP eigenständig die Behandlung von Patient*innen. Diese Behandlungsstunden sind abrechnungsfähig und werden vergütet.
Die Einnahmen aus der ambulanten Tätigkeit übersteigen in der Regel die Ausbildungskosten, was eine Teilrefinanzierung der Gesamtausbildung ermöglich.